Wichtige Information zur Wohnungsgeberbestätigung!
Wussten Sie schon, dass das neue Bundesmeldegesetz am 1. November 2015 in Kraft getreten ist?
Damit verbunden ist eine zwingende Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers.
1) Für Sie als Wohnungsgeber bedeutet das, dass Sie ab dem 1. November 2015 Ihren Mietern bei jedem Einzug und teilweise Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung ausstellen müssen, die der Mieter für den Meldevorgang benötigt.
2) Für Sie als Bürger/Wohnungsnehmer bedeutet das, dass Sie sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anmelden müssen (Meldepflicht). Dafür wird die vom Wohnungsgeber ausgestellte Bestätigung benötigt.
Dafür haben Sie maximal 2 Wochen Zeit. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Ordnungswidrigkeit. Ein Mietvertrag erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Hier können Sie das dafür notwendige Formular herunterladen.
Bei weiteren Fragen dazu sind wir gerne für Sie da.