TIPPGEBER BEKOMMEN BARES GELD!
Wir zahlen Ihnen eine Vermittlungsprovision, wenn Sie uns Objekte vermitteln!
Wir haben eine große Nachfrage nach Miet- und Kaufobjekten und sind immer auf der Suche nach geeigneten Wohnungen und Häusern. Wenn Sie uns hierbei unterstützen können, gewinnen wir beide.
So funktioniert die Tippgeber-Provision:
Die Höhe der Provision, die wir im Erfolgsfall an den tüchtigen Tippgeber zahlen, richtet sich bei Mietobjekten nach der Höhe der gezahlten Maklercourtage. Bei Eigentumswohnungen oder Häusern, die durch uns verkauft werden, orientiert sich die Tippgeber-Provision an dem Nettoverkaufspreis, auf den sich Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag einigen.
Vermietung | Verkauf | |||
bis € 500,00 | € 50,00 | bis € 100.000 | € 250,00 | |
ab € 500,00 bis € 1.000,00 | € 150,00 | ab € 100.000 bis € 300.000 | € 500,00 | |
ab € 1.000,00 | € 250,00 | ab € 300.000 | € 1000,00 |
Voraussetzung für eine Tippgeber-Provision ist, dass uns die Verkaufsabsicht oder die Vermietungsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt ist. Es lohnt sich schnell zu sein. Alle Tippgebervergütungen beinhalten 19% MwSt. und werden sofort bei Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Vermittlungscourtage auf Wunsch in bar oder per Bank-Überweisung ausgezahlt.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Ausgeschlossen sind Personen mit standesrechtlichem Hintergrund, wie Anwälte, Steuer- und Vermögensberater, sowie Personen, die wirtschaftlich oder familiär mit dem Eigentümer verbunden sind. Wir freuen uns trotzdem über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beanspruchung einer Tippgeber-Provision zustande kommt.